Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V.

Kreisorganisation Gera

Mobilität und Verkehr

HaltestelleMobilität und Inklusion sind im Sinne der UN- Behindertenrechtskonventionen ein zentraler Aspekt des menschlichen Lebens. Sie ermöglichen es, sich aktiv zu bewegen, Lebensziele zu verfolgen, soziale Beziehungen aufzubauen und zu pflegen, zur Arbeit zu kommen, Freizeitaktivitäten nachzugehen, zu reisen, sich weiterzubilden und mehr. Damit ist sie grundlegend für Selbstbestimmung und ein wichtiger Bestandteil sozialer Inklusion. Mobilität ist eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und daher ein Menschenrecht. Menschen mit Beeinträchtigungen stoßen im öffentlichen Raum und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oft auf Barrieren und Probleme, die es ihnen erschweren, sich von A nach B zu bewegen. Barrieren können nicht nur baulicher oder physischer Natur sein, sondern auch den Zugang zu Informationen verhindern. Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen unverzichtbar, sondern auch für blinde, sehbehinderte und sinnesbehinderte Menschen. Offiziellen Zahlen zufolge leben in Deutschland ca. 1,5 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen. Dabei gilt per Gesetz als sehbehindert, wer selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 Prozent dessen erblicken kann, was ein Mensch mit normaler Sehkraft sieht. Als blind wird ein Mensch eingestuft, bei dem die Sehkraft unter zwei Prozent beträgt.
Anhand dieser Zahlen lässt sich bereits erahnen, welch eine Herausforderung der moderne Straßenverkehr für Sehbehinderte und in noch stärkerem Maße für Blinde bedeutet. Nicht ohne Grund lauten wichtige Vokabeln für ein möglichst risikoloses Miteinander im Verkehr „Vorsicht“ und „Rücksicht“, beides Begriffe, denen Sehen innewohnt.
Hbf. Gera Auch für Gefahrensituationen gilt, dass man sie so früh wie möglich wahrnehmen sollte, um sie vermeiden oder entschärfen zu können. Hinzu kommt, dass die Infrastruktur unserer Verkehrswege noch lange nicht tatsächlich barrierefrei ist, wie Behinderte und ihre Verbände immer wieder beklagen. Zu den bekanntesten Hilfsmitteln, die Blinden und Menschen mit Sehbehinderung eine selbstständige Fortbewegung im öffentlichen Raum ermöglichen bzw. erleichtern sollen, gehören sicherlich die Ampeln mit akustischen Signalen. Sie sollen Sehbehinderte beim ungefährdeten Überqueren von Straßen unterstützen. Zudem sollen sogenannte Blindenleitsysteme gewährleisten, dass sehbehinderte und blinde Menschen sich mithilfe des Blindenlangstocks ohne Begleitung selbstständig im öffentlichen Verkehrsraum zurechtfinden können. Solche Leitsysteme bestehen häufig aus Rillen- und Noppenplatten, die auf Straßen und Plätzen sowie an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und auf Bahnhöfen ausgelegt sind. Derartige sogenannte Bodenindikatoren mit Rillen oder Noppen weisen zum einen Blinden den Weg, zum anderen sollen sie die sehbehinderten Mitmenschen auf eine Gefahr aufmerksam machen. markierte Treppen im Hbf. Gera Diese Leitsysteme werden entweder mit den Füßen oder mit dem Blindenlangstock wahrgenommen und sollten sich möglichst immer farblich von ihrer Umgebung abheben. Damit sie ihre Funktion auch vollumfänglich erfüllen können, dürfen sie auf keinen Fall zugeparkt werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert zudem, dass Bodenindikatoren immer mit einem seitlichen Abstand von mindestens 60 cm frei zugänglich bleiben sollten. Denn dieser Abstand wird benötigt, um sich seitlich an dem Bodenindikator mit dem Langstock pendelnd vorbeibewegen zu können, wie die Interessenvertretung der Blinden und Sehbehinderten erläutert. Der DBSV weist darüber hinaus darauf hin, dass für seine Mitglieder das Miteinander von Fußgängern und Radfahrern auf gemeinsamen Gehwegen vielfach ein erhebliches Problem darstellt. Denn nicht nur die meist deutlich unterschiedlichen Geschwindigkeiten, mit denen Radler und zu Fußgänger unterwegs sind, sorgen häufig für Konflikte. Aus diesem Grund wäre es notwendig Rad-und Fußgängerwege, wann immer es möglich ist, räumlich zu trennen.

Weiterführende Informationen finden sie auf den nachstehenden Seiten:

https://www.mobilfuchs.net

https://www.pro-retina.de/beratung/soziales/artikel/kennzeichnung-im-strassenverkehr

Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V.
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